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Pharus-Karten online oder Kaufen im Pharus-Shop.

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)

Stand: 16.09.2007

Verlag Pharus Plan

§ 1 Geltungsbereich

1. Der Verlag Pharus-Plan stellt Stadtpläne und Freizeitkarten her. Um diese Pläne in elektronischen Medien nutzen zu können, bedarf es einer Lizenz, die nur durch den Verlag erteilt werden kann.

2. Pharus Plan erteilt Nutzungslizenzen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Weitergehende oder abweichende Regelungen sind zwischen beiden Vertragsparteien (Pharus Plan und dem Kunden) schriftlich zu vereinbaren. Das Erfordernis der Schriftform gilt auch für den Fall der Aufhebung der Schriftform im Einzelfall.

3. Eigene AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wird zwischen beiden Vertragspartnern schriftlich und ausdrücklich vereinbart.

4. Weder die Mitarbeiter von Pharus Plan noch deren Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, Bedingungen mündlich zuzusichern, die von diesen AGB oder von jeweils schriftlich vereinbarten zusätzlichen Vereinbarungen abweichen.

§ 2 Umfang und Gültigkeit von Lizenzen

1. Pharus Plan erteilt dem Kunden Lizenzen zur ein- oder mehrfachen Nutzung von aktuellen oder historischen Pharus-Plan-Kartenausschnitten in Internetseiten des Kunden. Die Nutzung kann sowohl in Form der Anbringung einer URL ("http://...", zur Darstellung in einem gesonderten Browserfenster) oder in Form der Angabe einer Bildquelle ("img src=...", zur Darstellung in eigenen Internetseiten des Kunden) erfolgen.

2. Die durch Pharus Plan erteilte Nutzungslizenz gilt nur für den im Einzelvertrag zwischen Pharus Plan und dem Kunden vereinbarten Rahmen. Die Weitergabe eines "Rechtes" der Nutzung an Dritte und auch die anderweitige Nutzung von bereits für das Internet lizensierten Kartenausschnitten, wie z.B. in anderen elektronischen Medien oder aber in Printmedien, ist ausgeschlossen und gilt als unberechtigte Nutzung.

3. Eine über den vereinbarten bzw. bezahlten Zeitraum hinaus gehende Weiternutzung von zeitlich befristeten Lizenzen gilt als unberechtigte Nutzung.

4. Nutzungslizenzen unterscheiden sich in "Gewerbliche Nutzung" und "Private Nutzung". Wird durch Pharus Plan nach Erteilung/Erwerb einer Lizenz zur privaten Nutzung festgestellt, dass die Nutzung mit geschäftlichem Hintergrund erfolgt, muss der Kunde für den gesamten Zeitraum der erworbenen Nutzungslizenz den entsprechenden Differenzbetrag (siehe Preisliste Lizenzen) entrichten, anderenfalls handelt es sich bei einer geschäftlichen Nutzung, die als "Private Nutzung" angemeldet wurde, um eine unberechtigte Nutzung.

5. Unberechtigte Nutzungen von Pharus-Plan-Stadtplanauschnitten in jeglichen elektronischen Medien werden gerichtlich verfolgt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kosten bei unlizensierter Nutzung durch Einschaltung von Anwälten und Gerichten die Kosten der Lizenz um ein vielfaches übersteigen können.

§ 3 Haftung

1. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des von ihm bei Pharus Plan bestellten Produktes "Vistenkarte" keine Inhalte anzubieten, anbieten zu lassen oder künftig anbieten oder veröffentlichen zu wollen, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen - dies gilt insbesondere für pornographische, rechtsextremistische oder andere verfassungsfeindliche Inhalte sowie jugendgefährdende Inhalte.

2. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Visitenkarte nicht gegen weitere gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Pharus Plan übernimmt hierbei ausdrücklich keinerlei Verpflichtung zur Prüfung.

3. Ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen berechtigt Pharus Plan, die Veröffentlichung der Visitenkarte des Kunden zu verweigern, die Inhalte sofort zu löschen und den Vertrag sowie die damit zusammenhängenden Domains fristlos zu kündigen. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren besteht in solchen Fällen ausdrücklich nicht.

4. Im Falle eines Verstoßes gegen Punkt 1 oder 2 haftet der Kunde gegenüber Pharus Plan auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens, in voller Höhe. Der Kunde stellt Pharus Plan von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte einer Visitenkarte des Kunden zurückgehen, ausdrücklich frei.

§ 4 Serverseitige Erreichbarkeit im Internet, Gewährleistung

1. Pharus Plan gewährleistet eine Verfügbarkeit (Erreichbarkeit) seines online-Stadt-Informations-Services zu 99% im Jahresmittel (Kalenderjahr). Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Pharus Plan liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

2. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen, dem technischen Fortschritt folgenden Server-Konfigurationsstand übernehmen.

3. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, und diese unverzüglich schriftlich zu melden. Diese Mängel werden durch Pharus Plan umgehend nach Kenntnisnahme abgestellt, sofern technisch möglich und üblich und sofern der Mangel durch Pharus Plan zu verantworten ist.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages für einzelne Produkte, Rechnungsstellung, Zahlungsziele

1. Rechnungen werden nach Anlegen der Produkte "Visitenkarte", "Lizenz" oder "Immobilieneintrag" vom Online-Stadtplansystem als "Vorab-Rechnung" erzeugt und sind als solche online abrufbar (siehe Punkt 5), so lange der Rechnungsbetrag noch nicht bezahlt ist. Die Zahlung muss innerhalb 14 Tagen erfolgt sein, danach wird das bestellte Produkt automatisch vom System wieder deaktiviert und der Vertrag zwischen dem Kunden und Pharus Plan bezüglich eines solchen Produktes kommt nicht zustande.

2. Sofort nach Zahlungseingang des vollständigen in der Vorab-Rechnung genannten Rechnungsbetrages wird das Produkt gemäß Punkt 1 im Online-Stadtplansystem freigeschaltet und anstelle der bisherigen Vorab-Rechnung ist eine Rechnung mit Bestätigung des Zahlungseingangs für den Kunden online abrufbar (siehe Punkt 5). Hierdurch kommt der Vertrag zwischen Pharus Plan und dem Kunden bezüglich des bezahlten Produktes zustande.

3. Für die Richtigkeit der Adressangaben des Kunden auf den auf ihn ausgestellten Rechnungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Nach Kenntnisnahme der Vorab-Rechnung für die Produkte gemäß Punkt 1 hat der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Zahlung des darin genannten Rechnungsbetrages die Möglichkeit, seine im System hinterlegten Kundendaten entsprechend zu ändern, damit (siehe Punkt 2) die für ihn bestimmte endgültige Rechnung korrekte Adressdaten des Kunden beinhaltet.

4. Vorab-Rechnungen und Rechnungen für die Produkte "Visitenkarte", "Immobilieneintrag" und "Lizenz" sowie Rechnungen für das Produkt "Startseitenwerbung" werden durch Pharus Plan im Online-Stadtplansystem automatisch erzeugt und sind durch den Kunden (nach Login) online als statische Dokumente im PDF-Format abruf- und ausdruckbar.

§ 6 Aktualisierung des dargestellten Kartenmaterials

1. Durch Pharus Plan erfolgt in lockeren zeitlichen Abständen, in der Regel dreimal jährlich, eine Aktualisierung des im Internet dargestellten Kartenbildes.

§ 7 Datenschutz

1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Kundendaten werden unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) gespeichert. Alle persönlichen Daten der Kunden werden vertraulich behandelt.

§ 8 Sonstiges

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle aus dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft sich ergebenden Streitigkeiten ist das für uns zuständige Landgericht, sofern seine sachliche Zuständigkeit gegeben ist, andernfalls das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.